Muster eines Schiedsgutachenvertrages
Formelles und inhaltliches Muster-PDF-Datei
Dinge die geregelt werden müssen, damit eine Verbindlichkeit erreicht werden kann...
Schiedsgutachten eine gute Sache, für einen schlechten Anlass
Was sollten Sie bereits jetzt beachten? Nehmen Sie eine "Schiedsgutachtenabrede" mit in Ihre zukünftigen Projektverträge für signifikante Investitionen auf. Wie? Eine mögliche Vorlage zu ihrer Verwendung.
Nutzen Sie diesen Sicherungsmechanismus für Ihre wichtigen, großen Projekte!
Der präventive Schutz kostet wesentlich weniger als der langwierige, aufreibende und teurere Weg durch die juristischen Instanzen.
Unser Anliegen: Konflikte bereits im Vorfeld, soweit möglich, auszuschließen! Ein fachlich gutes, solides Fundament trägt auch unterschiedliche Sichtweisen. Wenn Reibung entsteht, sollten für einen Bedarfsfall bereits konstruktive Konfliktlösungsmethoden vorbereitet sein. <<§WU-4-2022§>>
Streit, Eskalation und Zerrüttung bringen einen selten näher ans gewünschte Ziel und lenken vom erwarteten Nutzen einer Investition ab. Wenn Uneinigkeiten über inhaltliche Aspekte eines (PV-)Projektes herrschen, ist oftmals die fachmännische Sicht von außen das Korrektiv um einen Konflikt konstruktiv, zielgerichtet aufzulösen und den eigentlich beabsichtigten Nutzen wieder zu erreichen.
Das interdisziplinäre Netzwerk: Das sind 8-10 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für verschiedene Gebiete der elektronischen Sachgebiete (auch IT und Automation), Baustatik, Dachdeckerhandwerk, und speziell der Photovoltaik (PV).
Warum gemeinsam? Weil dadurch eine Gewähr der breiten Abdeckung verschiedenster Fachdisziplinen und Sachgebiete gewährleistet ist. Die Ansprache eines Sachverständigen dieser Gruppe (im Regelfall über info@sopos.info) reicht für die fachkompetente Einordnung und ggf. Weiterleitung von Problemlagen. Falls eine individuelle Unterbeauftragung notwenig erscheint, wird dies intern abgedeckt und der Auftraggeber informiert gehalten. Die Abstimmung innerhalb der fallbezogenen Arbeitsgruppe hat sich als ein äußerst befruchtendes Element erwiesen, was in Ihrem Sinn effektiv zum Einsatz kommen kann. Das Ergebnis aller Einzelbeiträge werden für den Auftraggeber aus einer Hand gebündelt bereitgestellt.
Hierfür steht der Rahmen „SoPoS.Info - Sachverständige -®“, um Ihrem Betrieb, Ihrer Abteilung, Ihren Mitarbeitern, Ihnen selbst oder der betroffenen Firma, ihren Kunden eine bedarfsgerechte, sach- und fachkompetente Hilfe zu sein, gemeinsam wieder in die richtige Spur zurück zu finden, falls die Orientierung mal verloren gegangen ist.
Falls Sie mit einem neuen Projekt zielgerichtet und sachkompetent beginnen möchten, helfen wir Ihnen gern. Insbesondere möchten wir die Sinne schärfen für präventive Maßnahmen, also Projekte nutzungsgerecht zu managen bzw. eine nicht-juristische, kooperative (schlichtende) Konfliktlösung anbieten zu können, die im Bedarfsfall schnell und ergebnisorientiert (am Nutzen der IT orientiert) eingesetzt wird, aber - sofern der Bedarf überhaupt entsteht - bis zu diesem Zeitpunkt kaum tatsächliche Kosten verursacht.
Wie machen wir das? Durch unser Netzwerk haben wir bereits eine Initiative ins Leben gerufen, die unter dem Motto "Prävention und Schlichtung" den Charme von außergerichtlichen und vorbeugenden Maßnahmen bei der Projektbegleitung bei der Planung, der Ausführung, der Abnahme und in der Betriebsphase herausstellt.
Vielleicht ist ein ähnlich gelagertes Thema auch für Sie interessant, deshalb suchen Sie den Kontakt zu uns. info@SoPoS.info
Warum machen wir das? Durch die Tätigkeit als ö.b.u.v. Sachverständiger werden wir oft erst dann durch Gerichte zu Rate gezogen, wenn das Kind bereits im Brunnen liegt (das Projekt gescheitert ist) und wir aufgerufen werden, die "Trümmer" zu analysieren. Dies ist nicht selten nach mehreren Jahren erst der Fall, weil die juristische Alternative der Konfliktklärung zeitintensiv und meist nur noch an monetären Interessen orientiert ist. Das, was im Kern mit dem Einsatz der PV bezweckt werden sollte, gerät aus dem Fokus.
Die wenigen Fälle, bei denen wir zeitnah involviert wurden, signalisieren uns einerseits einen wesentlich höheren Grad der Zufriedenheit (allseits) und andererseits ermöglicht dies, mit einem eingeschlagenen Weg durch leichte Korrekturen an ein erfolgreiches Ende zu gelangen. PV Projekte haben einen beschleunigten Puls und tendenziell einen kürzeren Lebenszyklus als andere Investitionsgüter. Zudem gibt es dramatische Bestandsveränderungen in Boom-Zeit. Genau aus diesem Grund sind die Verfahrenszeiten und Werkzeuge der Jurisprudenz typischerweise Gift für den erfolgreichen und dauerhaften Einsatz und Nutzen der beabsichtigten Projektergebnisse. <<§WU-4-2022§>>
Was passiert konkret? Informationen streuen und verbreiten in Veranstaltungen, Artikeln und Vorträgen, wobei wir umfassend über die Problemlage aus unserer Erfahrung im ersten Schritt berichten.
Bei konkretem Bedarf aus Ihren Fachabteilungen bzw. Ihrer Kundenbeziehung kann eine Problemanalyse erfolgen, Maßnahmen beschlossen werden und das Ausmaß einer sachverständigen Beratung vorab fixiert werden.
Schließlich sollte zukünftig das Bewusstsein in allen Vertragsgestaltungen Ihrer Abteilungen/ Mitarbeiter/ Lieferanten oder Mitglieder für neue Investitionen diesbezüglich geschärft werden und unsere Anmerkungen, Ratschläge und Erfahrungen zu Ihrem Nutzen mitverarbeitet werden.
Das Verfahren: Schiedsgutachten werden aufgrund einer vorherigen Vereinbarung (z.B. Klausel im Vertrag, fragen Sie nach Mustervorlagen) der Parteien angefertigt, wenn Probleme nicht mehr unter den Parteien eigenständig und gemeinsam gelöst werden können. Sofern eine Schiedsgutachtenabrede im Vertrag enthalten ist, sind die Ergebnisse des Verfahrens für die Parteien bindend und rechtsverbindlich. Ziel ist es, dass der von beiden Seiten akzeptierte Sachverständige in Form eines Schiedsgutachtens eine Einigung herbeiführt ohne lange Verfahrenszeiten, starre Verfahrensformen und ohne das Gerichte bemüht werden müssen. Die fachliche (nicht juristische) Schiedsrichterfunktion ist nachweislich erfolgversprechend, da hier den Parteien ein Weg angeboten wird, durch eigenes Mitwirken, ohne Prozessrisiken, lange Laufzeiten und hohe Verfahrenskosten den Konflikt zu entschärfen und den Streit auf das technisch notwendige zu beschränken. Bei einem Schiedsgutachten ist die formaljuristische Begleitung durch Anwälte der Parteien (entsprechend dem Schiedsgericht) normalerweise nicht erforderlich, da primär technische Sachverhalte zu beurteilen sind.
Das Honorar für die Schiedsgutachter kann - wie bei privaten Aufträgen - zum Zeitpunkt der Vertragsschließung (Schiedsgutachtenvereinbarung) schriftlich vereinbart werden (üblich ist ein Stundenhonorar). Der eigentliche Schiedsgutachten-Vertrag wird aber erst wirklich geschlossen, wenn tatsächlich ein Schiedsgutachter angerufen und ernannt wird. Da dies Jahre nach Vertragsschließung des Projektes erfolgen kann, ist die vorherige Fixierung des Honorars oder einer konkreten Person nicht zweckmäßig.
Im Regelfall (bei den meisten Verträgen) wird diese sachverständigung „Sicherung“ niemals benötigt. Deshalb werden vorweg auch keinerlei Kosten erzeugt. Trotzdem entwickelt diese Nennung der Konfliktlösungsabsicht oftmals den Zusatznutzen, dass durch die Anwesenheit der Klausel, die Sorgfalt, Genauigkeit, Prüfungschärfe und Mühe bei der Vertragsabwicklung beidseitig positiv beeinflusst wird. Sollte es entgegen aller Erwartungen einmal zum Anrufen des Schiedsgutachters kommen, sind detaillierte Aufwandsabrechnungen für r Bearbeitung üblich, um den Honoraranspruch transparent zu machen. In den überwiegenden Fällen sind die Kosten für ein Schiedsgutachten deutlich günstiger als alle Aufwendungen (Zeit, Geld, Nerven) in einem Rechtsstreit. Ein großer Vorteil des Verfahrens ist die gewonnene Zeit bis entschieden ist, zudem bleibt das Verhältnis zwischen den Beteiligten soweit intakt, dass eine problemorientierte Befriedung erreicht wird.
Anmerkungen:
- Eine Schlichtung ist etwas anderes. Sie kann in Einzelfällen zunächst informell vorgeschaltet sein und sowohl unter den Parteien eigenständig als auch unter Hilfe des Sachverständigen erfolgen, um primär das Streitpotenzial zu entspannen und die Schnittmengen auszuloten. <<§WU-4-2022§>>
- Ein Schiedsgerichtsverfahren hingegen ist formell geregelt und muss mit juristischer Begleitung ablaufen, da Verfahren der Prozessordnung Anwendung finden. Schiedsgerichte bestehen aus mindestens 3 Personen. Der Schiedsspruch des Schiedsgerichts erhält verbindlichen Charakter und dies wird zu Beginn des Verfahrens bereits durch die beteiligten Parteien anerkannt. Ein technischer Sachverständiger ist dabei in der Regel ein Beisitzer des Schiedsgerichts, kann das Verfahren aber nie allein betreiben.
- Eine Schiedsgutachtenentscheidung lässt - obwohl im Regelfall verbindlich - im Einzelfall die gerichtliche Überprüfung offen, sofern grobe Fehler erkennbar sind oder Verletzungen des Schiedsgutachtenvertrages vorliegen sollten.
Was können Sie von uns nicht erwarten? Wir wollen, können und dürfen keine juristische Beratung durchführen; was jedoch die meisten Betriebe bereits hinreichend durch ihren eigenen Rechtsbeistand abgedeckt haben sollten.