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Valide Resultate durch Sorgfalt + Achtsamkeit bei der Erhebung

Wertgutachten, Wertfeststellungen, monetäre Bewertung von PV-Anlagen - Verkehrswert

Der Bestand an PV-Anlagen ist in Deutschland sehr groß (knapp 2 Mio.) und die Nachfrage nach Wertfeststellungen nehmen stetig zu (Erbschaft, Scheidung, Zwangsversteigerung, Insolvenz, Verkauf, Gesellschafterablösung, Firmenübernahmen, Sicherheit bei Kreditvergabe, Sachwerteinlage usw.).

Wertbegriffe werden gerne unterschiedlich verstanden und ausgelegt und deshalb sollten Sie Ihren beabsichtigten Bewertungszweck zunächst schildern und wir legen gemeinsam fest, welche Zielgröße und welche Ermittlungsmethode für Ihren Anwendungsfall passgenau ist.

Nach den Grundsätzen  des "Bewertungsleitfadens" erstellen wir Wertgutachten für PV-Anlagen. Dabei gibt es Fälle, in denen bereits Schäden vorliegen oder Ertragsausfall eingetreten ist. Diese Störeinflüsse werden angemessen berücksichtigt.. 

Die 8. Auflage (vollständig überarbeitet) des Bewertungsleitfadens der Fachgruppe “Elektrotechnik und Informationstechnik im BVS e.V.” liegt seit seit Mitte 2020 als E-Book Version und Druckwerk vor. Die Buchversion ist unter ISBN 978-3-95786-251-8 im Wißner-Verlag verfügbar (siehe unten oder >>LINK<< )

Für PV-Anlagen ist ein Fachartikel zur Bewertung nach vereinfachtem Ertragswertverfahren in der Zeitschrift "Der Sachverständige" 47. Ausgabe 7-8-2020 im Beck Verlag veröffentlicht. Der Bewertungsleitfaden (8. Auflage) wird vor diesem Hintergrund als wesentliche Grundlage verwendet.

Das in der Praxis der letzten vier Jahre verwendete Bewertungsverfahren heißt "modifiziertes Ertragswertverfahren". Wer gerne einen in 7/2024 überarbeiteten Artikel aus der Zeitschrift-Version aus 2020 erhalten möchte, kann eine persönliche PDF-Leseversion erhalten, wenn zuvor über info@sv-sun.de eine kurze Angabe zur Nutzungsabsicht und Namen zugeschickt wird. Diese überarbeitete Leseversion besteht aus 26 Seiten und enthält eine erläuterte  Beispielrechnung und die Neuerungen, die sich   aus dem Solarpaket I. für die monetäre Bewertung ergeben

PV-Anlagen, die Einnahmen aus der Vergütung nach EEG-Regelungen beziehen, werden nach dem modifizierten Ertragswertverfahren bewertet. Da die Erträge über die verbleibende Restnutzungsdauer gesichert sein sollen, müssen die Qualitätsmerkmale der Installation der konkreten PV-Anlage mit berücksichtigt werden, damit die Anlagenverfügbarkeit bzw. erkennbare Ausfallrisiken adäquat im Wert abgebildet werden. 

Der monetäre Wert einer PV-Anlage, die instandgesetzt, repowered oder übereignet werden soll, ist mit der Einschätzung der langfristigen Ertragssicherung (Anlagenverfügbarkeit) verbunden. Dies kann valide nur vor-Ort am Objekt eingeschätzt werden. Im Regelfall gehört deshalb die fachkundige Besichtigung der PV-Anlage und aller Installationsanteile zu einer zweckgebundenen Wertermittlung dazu. Diese Besichtigung wird zudem durch Messungen des Integritätszustandes der Anlage ergänzt.

Rechtliche Aspekte der geschlossenen Verträge werden nicht bewertet. Steuerlich Aspekte werden ebenfalls nicht bewertet. Für beide Teilbereiche ist eine fachkundige Beratung eines Rechtsanwalts und/oder Steuerberaters notwendig.

Sollte diesbezüglich Bedarf bestehen, dürfen Sie mich gerne kontaktieren, um Ihre spezifischen Anforderungen zu erörtern.

Denken Sie daran Ihre Anlagentechnik ggf. bereits vor einer monetären Bewertung neuwertig zu ersetzen. Dies kann beim heutigen Preisniveau (2024) wirtschaftlich sinnvoll sein.

 Die geltenden Honorarsätze, falls Sie eine sachgerechte monetäre Bewertung benötigen, finden Sie unter www.sv-edv.de/uhlenberg.pdf

Bewertungsthemen

Externe Quellen zur Bewertung von PV-Anlagen

Rechtsanwalt Andreas Kleefisch, Münster in der Zeitschrift "pv magazine" vom 3.Mai.2019   >> externer Link <<

Rechtsanwalt Dr. Stefan Rode, Münster zum Kauf und Verkauf von gebrauchten PV-Anlagen aus 2010, >> externer Link << 

IfS Forum, Köln zu einem Seminar aus 2014 Wertermittlung an PV-Anlagen (Schlimpfert)